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Kastrations- & Kennzeichnungspflicht für Katzen
Seit November 2012 besteht für Katzen im Bereich der Stadt Neuss eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht. Demnach müssen alle Katzen, die Freigang aus dem Haus bzw. der Wohnung haben, ab Beginn des sechsten Lebensmonats kastriert und mittels Mikrochip oder Tätowierung gekennzeichnet sein. Gleichzeitig sollten die Tiere in einem der kostenfreien Haustier-Zentralregister registriert werden. So können z.B. entlaufende oder nach einem Unfall verletzt aufgefundene Katzen schnell wieder an ihre Besitzer zurückgeführt werden.