Hunde und Katzen in Mietwohnungen
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Tierfreunde dürfen sich freuen: laut Urteil des Bundegerichtshof vom 20.03.2013 dürfen Vermieter die Haltung von Hunden und Katzen in Mietwohnungen nicht mehr pauschal verbieten. Bisher galt diese Regelung ausschließlich für Kleintiere, wie Vögel, Hamster oder Meerschweinchen.
Nach dem neuen Urteil ist ein generelles Haltungsverbot für Hund und Katze nun nicht mehr zulässig. Stattdessen müssen Vermieter, Mieter und weitere Beteiligte unter Abwägung der jeweiligen Interessen gemeinsam entscheiden, ob der Vierbeiner einziehen darf oder nicht.
Auch die Haltung so genannter Kampfhunde wird nach wie vor nur in Ausnahmefällen möglich sein. Denn sie dürfen in einer Mietwohnung auch mit Genehmigung des Vermieters nur dann gehalten werden, wenn sie keine Gefahr für die Nachbarschaft und Mitbewohner darstellen.