Schnabelkürzen soll verboten werden

Sonja Winzer/pixelio

Landwirtschaftsminister Johannes Remmel will in NRW ab Ende 2016 das Schnabelkürzen verbieten. Millionen Puten, Legehennen und Moschusenten müssen jährlich die schmerzhafte Prozedur erleiden, nur um sie den gängigen industriellen Haltungssystemen anzupassen.

Anstatt die Haltungsbedingungen zu verbessern und den natürlichen Bedürfnissen der Tiere nach Platz, Bewegung und Beschäftigung nachzukommen, werden die Tiere in der intensiven Landwirtschaft schmerzhaft zurechtgestutzt, um Federpicken und Kannibalismus zu verhindern. Dabei werden jedoch lediglich die Auswirkungen der Verhaltens-störung abgemildert, nicht aber die Ursachen behoben. Dafür müssten die Stallsysteme angepasst und die Landwirte dabei unterstützt und beraten werden. Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landestierschutzverband Nordrhein-Westfalen sind froh über die Entscheidung des Ministers. Dem positiven Beispiel, das Schnabelstutzen zu verbieten, sollten auch andere Bundesländer folgen, fordern die Tierschützer.
 
Puten, Legehennen und Moschusenten leben in der Intensivtierhaltung in drangvoller Enge, Beschäftigungs-möglichkeiten gibt es nicht. Die Tiere sind gestresst und richten infolgedessen ihr natürliches Pickverhalten gegen Artgenossen. Der Schnabel ist ein wichtiges Tastorgan. Durch die Kürzung ist die Tastmöglichkeit gestört oder fehlt gänzlich. Bei zu starker Kürzung ist der Schnabelschluss nicht mehr gewährleistet, was zu Problemen bei der Futteraufnahme und der Gefiederpflege führt.
 
Schnabelkürzen ist schmerzhaft
Puten wird ein Teil des Schnabels am ersten Lebenstag mit einem schneidbrennenden Instrument abgeschnitten. Die Tiere bluten nach außen und in die Schnabelhöhle und nach ca. einer Woche fällt der vordere Teil des Oberschnabels ab. Moschusenten kürzt man den Schnabel mit einer zweiseitigen Schere oder Amboßschere. Alle Methoden zerstören Gewebe und Nerven des Schnabels und verursachen starke akute, teils chronische Schmerzen. Das Schnabelkürzen soll eigentlich nur als letztes Mittel und mit einer Ausnahmegenehmigung eingesetzt werden, tatsächlich ist es aber gängige Praxis in Deutschland Ställen, so der Deutsche Tierschutzbund.

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