Immer noch dürfen fahrende Zirkusunternehmen wilde Tiere mit sich führen - obwohl sich der Bundesrat 2016 dagegen ausgesprochen hat. Da die Bundesregierung diesen Entschluss ignoriert, handeln viele deutsche Kommunen selbst und verweigern Zirkusunternehmen mit wilden Tieren die Standgenehmigung.
Am 18. März 2016 hatte sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, dass zumindest Affen, Großbären, Elefanten, Nashörner, Flusspferde und Giraffen nicht in Zirkussen gehalten werden sollten. Die Bundesregierung hat diesen Entschluss scheinbar ignoriert, denn bis heute gibt es von ihrer Seite keine Reaktion darauf. Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, kritisiert die Haltung der Bundesregierung: „Obgleich die letzte Entschließung des Bundesrates bereits ein Jahr zurückliegt, sind bis heute seitens der Bundesregierung keine Taten erfolgt. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt bleibt offenbar untätig. Der Widerstand in der Unionsfraktion scheint zu groß zu sein, um den Wunsch der Mehrheit des Bundesrates und der Gesellschaft umsetzen zu können.“
Wildtierhaltung im Zirkus Wilde Tiere in umherreisenden Zirkussen leiden unter den ständigen Transporten. Am Spielort selbst ist eine artgerechte Unterbringung nicht möglich. Die Dressur der Zirkustiere beruht nicht auf - wie von den Befürwortern angegeben - einem Vertrauensverhältnis zwischen Mensch und Tier, sondern oftmals auf Zwang und Gewalt.
Rechtliche Grundlagen zum Schutz der Tiere fehlen
Für die Haltung von Tieren im Zirkus gibt es bislang keine konkreten rechtlichen Vorgaben. Lediglich die so genannten „Zirkusleitlinien“ - die nicht einmal rechtsverbindlich sind - stellen minimalste Anforderungen an Haltung und Unterbringung der Tiere. Dementsprechend kommt es in Zirkusbetrieben immer wieder zu Verstößen gegen das Tierschutzrecht oder eben gegen die Zirkusleitlinien.
Bundesregierung muss dringend handeln
Viele Länder Europas, darunter Großbritannien und die Niederlande, haben ein Wildtierverbot im Zirkus bereits eingeführt oder das Mitführen bestimmter Tierarten untersagt. Da es entsprechende Verbote bei uns in Deutschland immer noch nicht gibt, handeln viel Kommunen selbst. Über 60 Städte und Gemeinden haben mittlerweile beschlossen, Zirkussen mit Wildtieren keine städtischen Flächen mehr zur Verfügung zu stellen. Etliche weitere Kommunen haben Handlungsbedarf gesehen, aber aufgrund der unklaren Rechtslage Abstand von einer solchen Regelung genommen. Jüngst hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg festgestellt, dass nur der Bundesgesetzgeber über ein Verbot entscheiden könne. Darüber hinaus stellen die Vollzugsbehörden weiterhin ständig eine Vielzahl von Verstößen gegen das Tierschutzrecht bzw. die „Zirkusleitlinien“ fest, sind aber weitgehend machtlos, diese Verstöße nachhaltig zu entschärfen. Während die Haltungsvorgaben für Säugetiere in Zoos oder privater Hand angepasst wurden, steht eine Überarbeitung der Zirkusleitlinien nach wie vor in weiter Ferne. „Zirkustiere werden damit weiter wie Tiere zweiter Klasse behandelt“, sagt Schröder. „Die Tierqual unter der Zirkuskuppel muss beendet werden. Eine klare, parteiübergreifende Mehrheit der Länder und der Bürger muss auch eine Bundesregierung zur Einsicht bringen. Herr Schmidt, tun Sie endlich was gegen das Leid der Zirkustiere.“
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