Invasive Arten: Verbände fordern tierschutzgerechtes Vorgehen

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Die EU will invasive, gebietsfremde Tier- und Pflanzenarten bekämpfen um deren weitere Ausbreitung zu verhindern. Eine entsprechende Verordnung können die Mitgliedsstaaten eigenhändig umsetzen. In Deutschland haben sich fünf Verbände zusammengschlossen und ein Positionspapier erstellt, in dem der Tierschutz im Vordergrund steht.

Gelbwangen-Schildkröte, Waschbär und andere nicht mehr erwünscht: 2015 ist eine EU-Verordnung in Kraft getreten, die heimische Ökosysteme vor einer weiteren Ausbreitung von invasiven, gebietsfremden Tier- und auch Pflanzenarten schützen soll. Die Auffangstation für Reptilien in München, der Bund gegen Missbrauch der Tiere, der Bundesverband für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz, der Deutsche Tierschutzbund und die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz haben sich deshalb zusammengeschlossen und ein Positionspapier zur Umsetzung der EU-Verordnung erstellt. Denn mit welchen Methoden die fremden Arten bekämpft werden, bleibt den Mitgliedsstaaten selbst überlassen.

Leitfaden soll Unsicherheit nehmen
Mit ihrem Positionspapier möchten die Verbände Tierheimen und Auffangstationen, Tierärzten und Veterinärämtern sowie privaten Tierhaltern einen Leitfaden zum Umgang mit den als invasiv eingestuften Tierarten an die Hand geben. Oberste Priorität hat ein tierschutzgerechtes Vorgehen. Das Töten von Tieren nur, weil sie als invasiv und gebietsfremd gelten, wäre aus Tierschutzsicht absolut inakzeptabel. Dies gilt sowohl für Tiere in menschlicher Obhut, etwa in Auffangstationen, als auch für Tiere in freier Wildbahn. Das Durchführungsgesetz und die Managementpläne, die derzeit von den Landesministerien erarbeitet werden, müssen aus Sicht der Verbände diesen Aspekt unbedingt berücksichtigen und tierschutzgerechte Lösungen vorlegen.

Geeignete Lösungen sind erforderlich
Grundsätzlich begrüßen die fünf Verbände, dass Tiere, welche die heimische Tierwelt beeinträchtigen können, nicht mehr eingeführt und gehandelt werden dürfen. Jedoch sind dabei zum Umgang mit und zur Haltung von Tieren invasiver Arten, die bereits im Land sind, statt Tötungsmaßnahmen geeignete Lösungen erforderlich. Dazu gehört auch, dass sie in Tierheimen und Auffangstationen weiterhin betreut und in gute Hände abgegeben werden können. Besondere Maßnahmen sind für nicht heimische Tierarten erforderlich, die bereits in Deutschland eingebürgert sind, wie zum Beispiel für den Waschbär. Die Jagd auf die Tiere hat bislang keinen Erfolg gezeigt, da frei werdende Reviere unmittelbar von anderen Waschbären besetzt werden. Eine tiergerechte und nachhaltige Lösung wäre dagegen die Kastration möglichst vieler Tiere: Ein kastrierter Waschbär besetzt weiter ein Revier und führt so zu einer tierverträglichen Reduktion der Population. Die Verbände haben ihre Forderungen an die Tierschutzbeauftragten der Bundestagsfraktionen, das Bundesumwelt- und das Bundeslandwirtschaftsministerium, das Bundesamt für Naturschutz sowie die zuständigen Landesministerien gerichtet.

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