Hat das Kükentöten bald ein Ende?

Das Töten männlicher Eintagsküken soll in NRW verboten werden. Ein entsprechender Erlass wurde jedoch gekippt. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt ist für ein Verbot und kündigt noch vor Ostern Taten an.

Millionen lebensfähiger männlicher Eintagsküken finden Jahr für Jahr in Deutschland ein trauriges Ende, indem sie direkt nach dem Schlüpfen getötet werden. Ein Erlass, der die Kükentötungen in Nordrhein-Westfalen in Zukunft verbieten sollte, wurde durch das Verwaltungsgericht Minden gekippt. Laut Gericht hat der Bundesgesetzgeber im Tierschutzgesetz keine Ermächtigungsgrundlage für einen solchen Erlass geschaffen. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt sieht laut Auskunft des Deutschen Tierschutzbundes in den Kükentötungen keinen "vernünftigen Grund", wie er im Tierschutzgesetz vorgeschrieben ist. In Interviews hat der Minister angekündigt, bis Ostern 2015 einen Fahrplan für den Ausstieg aus der millionenfachen Kükentötung vorzulegen.
 
Kükentötung
Die Mast männlicher Küken aus der Legehennenzucht rechnet sich nicht, da die Tiere nicht so schnell wachsen und zunehmen wie ihre Artgenossen aus den Zuchtlinien für Masthühner. Die Küken werden deshalb erst gar nicht aufgezogen, sondern sofort nach dem Schlüpfen mit Gas oder in einer Art Häcksler getötet. Die toten Tiere werden verbrannt oder zu Tierkörpermehl verarbeitet. Manchmal werden sie auch von Zoos als Futtertiere verwendet.
 
Seit Inkrafttreten des Staatsziel Tierschutz im Jahr 2002 drängt der Deutsche Tierschutzbund darauf, die Küken Massentötungen zu verbieten. Denn spätestens ab diesem Zeitpunkt kann das Töten von Tieren aus rein wirtschaftlichen Gründen nicht mehr als „vernünftiger Grund" im Sinne des Tierschutzgesetzes gelten. Damit ist auch das Töten männlicher Eintagsküken klipp und klar verboten. Der Verband fordert Alternativen, wie die Umstellung auf das Zweinutzungshuhn.

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