Während unsere Stubentiger es sich am heimischen Heizkörper gemütlich machen, leiden ihre Artgenossen auf der Straße. Kälte und Nässe machen es frei lebenden Katzen im Winter besonders schwer.
Ob in Parks oder auf verlassenen Grundstücken - in den letzten Jahren trifft man immer mehr frei lebende Katzen an. Für die Tiere herrscht auf der Straße der nackte Kampf ums Überleben. Besonders im Winter, bei eisiger Kälte ist es für die Tiere fast unmöglich, Futter oder einen trockenen Platz zum Schlafen zu finden. Während unsere Stubentiger es sich am häuslichen Heizkörper bequem machen, erfrieren ihre Artgenossen auf der Straße im schlimmsten Fall oder sterben an Unterernährung. Als domestizierte Haustiere sind Katzen nicht in der Lage, sich komplett alleine zu versorgen. Sie haben es schlicht und einfach verlernt. Der Tierschutzverein hilft, wo er nur kann. Mitarbeiter des Tierheims und Ehrenamtliche versuchen möglichst viele der frei lebenden Katzen an kontrollierten Stellen mit Futter zu versorgen. Darüber hinaus finden Kastrationsaktionen statt, um die Katzenpopulation einzudämmen. Doch die Kapazitäten der Tierschützer sind begrenzt.
Deutscher Tierschutzverlag
Verantwortung zeigen Bei frei lebenden Katzen handelt es sich meist um Nachkommen nicht kastrierter Hauskatzen oder ausgesetzter Tiere. Unkastrierte Katzen können sich zwei- bis dreimal im Jahr fortpflanzen. Bei drei bis fünf Jungen pro Wurf steigt ihre Zahl sprunghaft an. Wer seine Freigänger-Katze mit ausgewähltem Futter und Spielzeug verwöhnt, aber die Kosten für die Kastration spart, handelt verantwortungslos. Vielfach wird dann der unerwünschte Tiernachwuchs sich selbst überlassen oder im Tierheim vor dem Tor ausgesetzt. Jedes kranke oder tote Straßentier ist eines zu viel, und die Einstellung „Nach mir die Sintflut“, ist hier ebenso fehl am Platz wie „der Tierschutz wird sich schon kümmern“.
So helfen Sie den Tieren
Alle Besitzer von Freigänger-Katzen sollten ihre Katze oder ihren Kater noch vor der Geschlechtsreife durch einen Tierarzt kastrieren lassen. Tierfreunde, die frei lebende Katzen mit Futter versorgen, tun gut daran, diese ebenfalls unfruchtbar machen zu lassen. Für den Fall dass sich ein Tier nicht einfangen läßt, stellen wir gegen eine Kaution so genannte Lebendfallen zur Verfügung. Auch das Überwintern kann man den Samtpfoten draußen erleichtern. Wer z.B. ein Gartenhaus besitzt, kann die Tür einen Spalt breit offenlassen, damit Katzen dort einen geschützten Platz zum Schlafen finden.
Kastrationspflicht auch in Dormagen und Rommerskirchen
Neben der Stadt Neuss haben jetzt auch Dormagen und Rommerskirchen eine Katzenschutzverordnung erlassen. Demnach müssen alle Katzen, die Freigang aus dem Haus bzw. der Wohnung haben, ab Beginn des 6. Lebensmonats kastriert und mittels Mikrochip oder Tätowierung gekennzeichnet sein. Mit der Kastrationspflicht soll die unkontrollierte Vermehrung der Tiere und damit verbunden das Elend vieler frei lebenden Katzen verhindert werden. Auch sollten Besitzer ihre gekennzeichneten Tiere in eines der kostenfreien Haustierzentralregister eintragen lassen. So können z.B. entlaufende oder nach einem Unfall verletzt aufgefundene Katzen schnell wieder an ihre Halter zurückgeführt werden. Im Rhein-Kreis Neuss konnten sich nur die Städte und Gemeinden Grevenbroich, Jüchen, Kaarst, Korschenbroich und Meerbusch sich noch nicht zu einer Katzenschutzverordnung entschließen.
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