CDU-Landtagsfraktion fordert Abschaffung von Verbandsklagerecht

Bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz haben Tierschutzorganisationen das Recht, gegen die Missstände zu klagen. Die CDU-Landtagsfraktion will das Verbandsklagerecht jetzt abschaffen. Die Mitwirkungsrechte der Organisationen im Verwaltungshandeln seien ausreichend, so die Begründung.
Seit 2013 haben Tierschutzvereine in Nordrhein-Westfalen ein Verbandsklagerecht. Die CDU-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag fordert nun die Abschaffung des Klagerechts. Über den Gesetzentwurf berät der federführende Umweltausschuss. Der Deutsche Tierschutzbund und der Landestierschutzverband Nordrhein-Westfalen kritisieren diesen Antrag der CDU-Landtagsfraktion scharf und fordern ein Bekenntnis des Umweltausschusses zum Verbandsklagerecht.
„Der Versuch der CDU, das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine abzuschaffen, ist ein Kniefall vor der Tiernutzerlobby und ein ganz offensichtliches Wahlkampfmanöver auf dem Rücken der Tiere“, so Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Die vorgeschobene Begründung ist unsachlich und ich habe keinen Zweifel daran, dass die CDU mit diesem Antrag scheitert.“
Dr. Ralf Unna, Vizepräsident des Landestierschutzverbandes Nordrhein-Westfalen, ergänzt: „Wir werden unsere 138 Mitgliedsvereine und 80.000 Mitglieder über die realitätsferne Haltung der CDU in Sachen Verbandsklage und deren tatsächliche Umsetzung in Nordrhein-Westfalen mit Blick auf die nächste Wahl konkret informieren.“
Mitwirkungsrechte angeblich ausreichend
Die CDU-Landtagsfraktion begründet die Forderung nach der Abschaffung damit, dass das Verbandsklagerecht nur zur Verhinderung und Verzögerung von Vorhaben führen würde. Außerdem gebe es schon jetzt im Verwaltungshandeln ausreichend Mitwirkungsrechte für Tierschutzorganisationen. Das Gesetz aus dem Jahr 2013 habe seinen Zweck damit verfehlt.
„Die Wirklichkeit sieht anders aus: Tatsächliche Mitwirkungsrechte gibt es bis dato gerade nicht, weshalb wir das Verbandsklagerecht dringend benötigen. Mit den Einwendungen, die das Recht einräumt, konnten Tierhaltungen sogar im Vorfeld und im Einvernehmen mit den Tiernutzern konkret verbessert werden. Das Verbandsklagerecht wird sehr gewissenhaft und angemessen genutzt, nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern auch in anderen Bundesländern“, so Schröder. „Es gibt keine Klagewelle, die Vorwürfe der CDU gehen damit ins Leere.“