Hunde und Katzen in Mietwohnungen

Hauskatze schaut aus dem Fenster
Hauskatze schaut aus dem Fenster

Tierfreunde dürfen sich freuen: laut Urteil des Bundegerichtshof vom 20.03.2013 dürfen Vermieter die Haltung von Hunden und Katzen in Mietwohnungen nicht mehr pauschal verbieten. Bisher galt diese Regelung ausschließlich für Kleintiere, wie Vögel, Hamster oder Meerschweinchen.

Nach dem neuen Urteil ist ein generelles Haltungsverbot für Hund und Katze nun nicht mehr zulässig. Stattdessen müssen Vermieter, Mieter und weitere Beteiligte unter Abwägung der jeweiligen Interessen gemeinsam entscheiden, ob der Vierbeiner einziehen darf oder nicht.

Das neue Urteil lässt Tierbesitzer einerseits aufatmen, andererseits geht es noch nicht weit genug. In dem konkreten Fall ging es um die Haltung eines Hundes mit einer Schulterhöhe von 20 cm, also eines kleinen Hundes. Wäre der Hund größer gewesen, hätte das Urteil sehr schnell anders aussehen können.
Auch die Haltung so genannter Kampfhunde wird nach wie vor nur in Ausnahmefällen möglich sein. Denn sie dürfen in einer Mietwohnung auch mit Genehmigung des Vermieters nur dann gehalten werden, wenn sie keine Gefahr für die Nachbarschaft und Mitbewohner darstellen.

Quelle: Deutscher Tierschutzbund e.V., Mietrechtslexikon.de

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